Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Einzelunternehmens LearnCraft e.U. (FN 670519h)
Annaweg 1, 7000 Eisenstadt
Stand: 02.02.2026
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle von LearnCraft e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbrachten Leistungen und sind ein integrierender Bestandteil jedes mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Einzelvertrags (im Folgenden „Vertrag“). Sie gelten ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
1.2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einzelvertraglichen Regelungen (z.B. im Angebot des Auftragnehmers) gehen die Bestimmungen des Einzelvertrags den AGB vor.
1.3. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG ist. Gelten für Verbraucher und Unternehmer unterschiedliche Regelungen, wird dies in der jeweiligen Klausel ausdrücklich erwähnt.
1.4. Mit „Leistung“ ist in diesen AGB die Erbringung von Dienstleistungen und die Herstellung sowie Lieferung von Produkten, insbesondere von digitalen Inhalten, gemeint.
1.5. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot, dessen Bestandteil diese AGB sind. Allfällige sonstige dem Vertragsabschluss vorangehende schriftliche oder mündliche Abreden verlieren durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber ihre Gültigkeit.
1.6. Verträge mit dem Auftragnehmer kommen durch fristgerechte Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Das Schweigen des Auftragnehmers auf einen Auftrag, dem kein Angebot des Auftragnehmers vorausgeht, gilt nicht als Zustimmung zu einem Vertragsabschluss und begründet keinerlei Pflichten des Auftragnehmers.
2. Leistungspflicht des Auftragnehmers
2.1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst zu laufen, sobald der Auftraggeber alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsobliegenheiten (siehe insbesondere Punkt 3.1.) erfüllt und die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen (insbesondere technischen) Voraussetzungen geschaffen hat.
2.2. Sind weder eine Lieferfrist noch ein Erfüllungszeitpunkt vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung in angemessener Frist zu erbringen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Auftragnehmer mitunter verschiedene Projekte parallel umsetzen muss.
2.3. Ist der Auftragnehmer mit der Leistungserfüllung in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
2.4. Die vom Auftragnehmer erstellten Produkte stellen in sich geschlossene Systeme dar und sind nicht für die Modifizierung durch den Auftraggeber oder Dritte bestimmt oder geeignet. Eine ordnungsgemäße Funktionalität kann nach einem erfolgten Eingriff in das System daher nicht zugesichert werden.
2.5. Der Auftragnehmer bemüht sich, barrierearme E-Learning-Produkte herzustellen. Eine umfassende Barrierefreiheit bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wünscht der Auftraggeber Funktionen, die aus technischen Gründen (z.B. wegen des vom Auftragnehmer verwendeten Autorentools) nicht barrierefrei/barrierearm hergestellt werden können, kann auch das Gesamtprodukt nicht barrierefrei bzw. barrierearm sein. Der Auftragnehmer kann auch keine Barrierefreiheit eines von ihm barrierefrei hergestellten Produkts nach Integration in das Lernmanagementsystem des Auftraggebers garantieren, weil sich auch die Lernumgebung auf die Frage der Barrierefreiheit auswirkt.
2.6. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
2.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
2.8. Mangels anderslautender Vereinbarung stellt der Auftragnehmer nach Fertigstellung digitaler Inhalte dem Auftraggeber die für die Entgegennahme der Leistung erforderlichen Daten zur Verfügung. Der Auftraggeber hat den Erhalt dieser Daten unverzüglich zu bestätigen und wird innerhalb von 14 Tagen für die Übertragung der Daten sorgen. Der Auftragnehmer schuldet keine zusätzliche Überlassung der Daten auf einem physischen Datenträger.
2.9. Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Herstellung und Lieferung eines Produkts umfasst nicht die Betreuung des Produkts nach Fertigstellung.
2.10. [Gilt nur für Unternehmer] Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG ist ausgeschlossen.
2.11. Der Auftragnehmer wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Gelingt es Dritten dennoch, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen, trifft den Auftragnehmer dafür keine Haftung. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) geheim zu halten. Mangels anderslautender Vereinbarungen ist der Auftraggeber selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich nach Vertragsabschluss bzw. spätestens unverzüglich ab Aufforderung durch den Auftragnehmer alle Informationen, Unterlagen und sonstigen Materialen (z.B. Fotos, Videos, Texte) zur Verfügung zu stellen, die für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer notwendig oder nützlich sind. Mangels anderslautender Vereinbarung obliegt die Beschaffung des benötigten Materials ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsabschlusses und der -abwicklung erteilten Informationen.
3.2. Es ist wohlverstanden, dass die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer eine aktive Mitwirkung des Auftraggebers erfordert. Können vereinbarte Termine vom Auftragnehmer mangels Mitwirkung des Auftraggebers nicht eingehalten werden, kann der Auftraggeber daraus keine Rechtsfolgen ableiten. Insbesondere tritt dadurch kein Schuldnerverzug des Auftragnehmers ein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vom Auftragnehmer im Zuge der Leistungserbringung übermittelten Entwürfe im Rahmen der Reviews innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens einer Woche zu sichten und dem Auftragnehmer Änderungswünsche mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen den Teilrücktritt vom Vertrag zu erklären.
3.3. Wohlverstanden ist weiters, dass die Aufbereitung von Inhalten kreative Elemente enthält und daher Geschmacksache ist. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, allfällige grundsätzliche optische, akustische oder sprachliche Änderungswünsche bereits im Rahmen des ersten Reviews bekanntzugeben. Spätere Überarbeitungen oder Änderungen aus „geschmacklichen“ Erwägungen sind in vereinbarten Pauschalpreisen nicht enthalten und werden vom Auftragnehmer auf Stundensatzbasis abgerechnet.
3.4. Die Verantwortung für die im Produkt verarbeiteten Inhalte trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist auch im Verhältnis zum Auftragnehmer zur Wahrung der Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte) verantwortlich. Dasselbe gilt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, wie insbesondere strafrechtlicher Vorschriften, der gesetzlichen Offenlegungspflichten nach ECG und MedienG sowie wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Der Auftraggeber bestätigt, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien in seinem geistigen Eigentum stehen oder er sonst alle notwendigen Rechte hat, um diese für die vertraglichen Zwecke zu verwenden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte und deren Verwendung im Rahmen der Leistungserbringung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Hat der Auftragnehmer begründete Zweifel an der Zulässigkeit der Verwendung von Inhalten, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, ist er berechtigt, deren Verwendung zu verweigern, solange der Auftraggeber die Zulässigkeit nicht durch Vorlage eines tauglichen Rechtsgutachtens oder einer rechtskräftigen verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung nachweist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer wegen der (behaupteten) Verletzung von Rechten Dritter, gesetzlicher oder verwaltungsbehördlicher Vorschriften durch die verarbeiteten Inhalte von Behörden oder Dritten, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos halten.
3.5. Stellt sich im Zuge der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer heraus, dass die Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erbracht werden kann, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Kommt es nicht innerhalb von zwei Wochen zu einer einvernehmlichen Vertragsanpassung, welche die Leistungserbringung ermöglich, ist der Auftragnehmer ohne weitere Nachfristsetzung zum Vertragsrücktritt berechtigt.
3.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung auch anzunehmen. Ist der Auftraggeber in Annahmeverzug, hat er dem Auftragnehmer verschuldensabhängig alle dadurch entstandenen Kosten und Mehraufwendungen zu ersetzen. Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers entsteht auch, wenn er zur Übergabe der vereinbarten Leistung bereit ist, der Auftraggeber diese aber nicht annimmt.
3.7. Eine Abbestellung ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich.
3.8. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags, sei es aufgrund eines berechtigten Rücktritts, durch einvernehmliche Auflösung oder aus anderen Gründen ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen gemäß dem vereinbarten Stundensatz oder – in Ermangelung einer Stundensatzvereinbarung – auf Basis des Stundensatzes nach Punkt 2. abzurechnen
3.9. Ab Übergabe der Leistung an den Auftraggeber obliegt ausschließlich diesem die Sicherung der Daten.
3.10. Im Falle des Annahme- oder Schuldnerverzugs des Auftraggebers geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung eines Produkts auf den Auftraggeber über.
4. Geheimhaltung
4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich aller vertraulichen Informationen, die ihnen über den Vertragspartner zur Kenntnis gelangt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob ihnen diese Informationen vom Vertragspartner anvertraut wurden oder sie ihnen auf sonstige Weise zur Kenntnis gelangt sind. Als vertraulich gelten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, als vertraulich gekennzeichnete Daten sowie alle sonstigen Informationen, Unterlagen und Daten, die auf Grund sonstiger Umstände als vertraulich erkennbar sind, insbesondere Informationen zu Posteingängen, Korrespondenzverkehr, Telefonaten, Kundenbesuchen, Entwicklung, Neuentwicklungen, Vorführungen, Versuchen und Gesprächen, Technologien, Know-how, Produkten, Dienstleistungen, Kundeninterna, Kundenkorrespondenz, Preisen, Kundenlisten, Mitarbeitern, Marketing-Plänen, Marktanalysen, Vertriebskonzepten, finanziellen und sonstigen Angelegenheiten des Vertragspartners und dessen Geschäftspartnern sowie alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anfallen oder neu erzeugt werden.
4.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich für jeden Fall der Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Entgelts bzw. im Falle der Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung wiederkehrender Leistungen in Höhe eines Jahresentgelts. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben davon unberührt.
5. Preise
5.1. Soweit nichts anderes angeführt ist, verstehen sich Preisangaben als Netto-Beträge in Euro (exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben).
5.2. Soweit im Rahmen einer Beauftragung (z.B. für laufende Beratung, Zusatzleistungen, vereinbarte Änderungen oder nicht von einem Pauschalpreis umfasste Mehrleistungen) keine ausdrückliche Entgeltvereinbarung getroffen wurde, erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand, wobei ein Stundensatz von netto EUR 210,00 zur Anwendung kommt und in Einheiten zu begonnenen 15 Minuten abgerechnet wird. Der Stundensatz kommt auch für Wegzeiten zur Anwendung.
5.3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche in Ausführung des Vertrags entstandenen Barauslagen und Spesen (z.B. Fahrt- und Nächtigungskosten) zu ersetzen.
5.4. Das bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen vereinbarte Entgelt, der mangels gesonderter Vereinbarung anwendbare sowie der vereinbarte Stundensatz unterliegen einer jährlichen Wertsicherung. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangbasis verändert. Erfolgt die Geltendmachung einer Entgelterhöhung aufgrund der Wertsicherung durch den Auftragnehmer über einen längeren Zeitraum nicht, liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung.
6. Zahlung
6.1. Mangels anderslautender Vereinbarung ist das Entgelt mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer nach Fertigstellung zur Zahlung fällig. Vereitelt der Auftraggeber die Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, sofort das vollständige Entgelt in Rechnung zu stellen, welches mit Rechnungslegung fällig ist.
6.2. Ist im Angebot des Auftragnehmers die Leistung einer Anzahlung vereinbart, kommt der Vertrag nicht vor Eingang der Anzahlung beim Auftragnehmer zustande.
6.3. [Gilt nur für Unternehmer] Gelangen dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände zur Kenntnis, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage zu stellen, kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung von der vollständigen Vorauszahlung des Entgelts abhängig machen.
6.4. [Gilt nur für Unternehmer] Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung im Rückstand, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine bisher erbrachten Leistungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber – abzurechnen und die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
6.5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen des Auftraggebers, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird jedoch sein Recht, seine Verbindlichkeiten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Auftragnehmer anerkannt worden sind, durch Aufrechnung aufzuheben, weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
6.6. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen sowie zum Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Kosten der Beauftragung eines Inkassobüros, Rechtsanwaltskosten und Mahnspesen von EUR 10,00 pro Mahnung) verpflichtet.
6.7. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird das gesamte ausständige Entgelt sofort fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung auch nur einer Rate säumig ist (Terminsverlust).
6.8. [Gilt nur für Unternehmer] Im Falle des Terminsverlusts nach Punkt 6.7. werden auch die Forderungen des Auftragnehmers aus allfälligen weiteren Ratenvereinbarungen mit dem Auftraggeber zur Gänze fällig.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Sollte der Auftragnehmer durch Vandalismus oder höhere Gewalt, wie Krieg, Elementarereignisse, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Quarantäne, behördliche Anordnungen, öffentliche Unruhen, Ausnahmezustand, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemische Krankheiten, Unwetter, Dachlawinen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen und andere unabwendbare Ereignisse die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringen können, stehen dem Auftraggeber daraus keine Schadenersatzansprüche zu. Die Leistungsfristen des Auftragnehmers gelten um die Dauer des unabwendbaren Ereignisses und einer angemessenen Anlauffrist als verlängert. Dauert das unabwendbare Ereignis länger als zwei Monate an, ist jeder Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des vom Auftragnehmer noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
7.2. Die Vertragsparteien sind vorübergehend von ihren Vertragspflichten befreit, sofern und solange sie an ihrer Erfüllung aus einem in Punkt 7.1. genannten Grund gehindert sind. Ein Entgeltanspruch des Auftragnehmers besteht nur für tatsächlich erbrachte Leistungen.
7.3. [Gilt nur für Unternehmer] Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragskonform erbracht und abgenommen, wenn der Auftraggeber Leistungsmängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich rügt. Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung verfristen, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr ab Übergabe geltend gemacht werden. Im Fall eines von der Gewährleistung erfassten Mangels steht dem Auftragnehmer das Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch zu.
7.4. Der Auftragnehmer haftet mit Ausnahme von Personenschäden für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.5. [Gilt nur für Unternehmer] Die Schadenersatzhaftung des Auftragnehmers verjährt nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Sie ist in Bezug auf Sachschäden mit der Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Schadensereignisses begrenzt. Ferner ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers bei einer einmaligen Leistung mit dem Werklohn und bei einer wiederkehrenden Leistung auf maximal zwei Monatsvergütungen beschränkt. Die schuldhafte Verursachung des Schadens durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber zu beweisen. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schäden, besteht nicht.
7.6. [Gilt nur für Unternehmer] Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
8. Dauer des Vertrags
8.1. Verträge über wiederkehrende Leistungen werden, falls nicht anders vereinbart, auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
8.2. Ein Vertrag über wiederkehrende Leistungen kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung gekündigt werden. Wichtige Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer sind:
- Zahlungsverzug des Auftraggebers;
- Eröffnung der Liquidation über das Unternehmen des Auftraggebers sowie die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels ausreichenden Vermögens;
- Erteilung unzureichender oder unzutreffender Informationen durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragserteilung, der Vertragsabwicklung oder der Entgeltermittlung.
9. Nutzungsrechte
9.1. Das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer hergestellten Produkten kommt dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen für andere Projekte oder Zwecke als ausdrücklich vereinbart zu verwenden oder Änderungen daran vorzunehmen.
9.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen, sofern Dritten dadurch keine vertraulichen Daten des Auftraggebers zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer dazu unwiderruflich das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Namen des Auftraggebers sowie die Leistungen als Referenzleistung zu nennen sowie Screenshots, Video- und Audioauszüge auf der Webseite und in Marketingmaterialien zu verwenden.
9.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Namen und seine Kontaktdaten in den von ihm für den Auftraggeber hergestellten Produkten anzuführen. Der Auftraggeber darf diese Daten nur mit Zustimmung des Auftragnehmers entfernen; er hat sie auf Verlangen des Auftragnehmers aber unverzüglich entfernen.
9.4. Festgehalten wird, dass der Auftragnehmer unbeschadet der Rechteeinräumung in Punkt 9.1. berechtigt ist, die erbrachten Leistungen als Ganzes oder in Teilen in anderen Projekten zu verwenden, zu verändern, zu lizenzieren, zu verkaufen und auf jede erdenkliche sonstige Weise zu vermarkten, sofern dadurch nicht in das geistige Eigentum des Auftraggebers und dessen Corporate Identity eingegriffen wird.
10. Datenschutz
10.1. Der Auftragnehmer verarbeitet als Verantwortlicher die Stammdaten des Auftraggebers (insb. Kundennummer, Name/Firma, Firmenbuch- oder sonstige Register- bzw. Identifikationsnummern (wie UID und Steuernummer), Adresse, Kontaktinformationen (wie Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse)), Daten zur Auftragsverwaltung und Verrechnung (wie Auftragsdatum, Leistung/Produkt, Preis, Zahlungs- und Rechnungsinformationen), Leistungsdetails (wie Ort, Leistung, Besonderheiten), sonstige zur Erbringung der Leistung notwendige Daten (Bewilligungen, Korrespondenz, etc.), Fehler, Schäden, Unfälle bzw. Reklamationen im Zusammenhang mit der Leistung sowie Name und Kontaktinformationen von Kontaktpersonen beim Auftraggeber („Daten“).
10.2. Die Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Vertragsabwicklung (Art 6 Abs 1 lit b) DSGVO);
- Beweissicherung (berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f) DSGVO);
- Einhaltung von Verpflichtungen nach den jeweils anwendbaren Vorschriften (rechtliche Verpflichtung iSd Art 6 Abs 1 lit. c) DSGVO);
- Kontaktdaten zu Zwecken der werblichen Kontaktaufnahme per E-Mail, Post, Fax oder Telefon (Einwilligung gemäß Art 6 Abs 1 lit a) DSGVO (siehe Punkt 3.) sowie berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f) DSGVO).
10.3. Die Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung verarbeitet und aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insb. BAO und UGB) längstens sieben Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht sofern im Einzelfall nicht weitergehende Aufbewahrungspflichten oder -rechte (etwa zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) bestehen. Kontaktdaten werden zu werblichen Zwecken bis zum Widerruf der Einwilligung oder einem Widerspruch gemäß Art 21 Abs 2 DSGVO bzw. bis längstens drei Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung oder dem letzten Kundenkontakt verwendet.
10.4. Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind:
- Zuständige Behörden in Vollzug anwendbarer Vorschriften sowie Rechtsvertreter, Versicherungen, Gerichte, etc., etwa im Falle von Schadensfällen oder Rechtsstreitigkeiten;
- Subauftragnehmer soweit zur Vertragserfüllung mit dem Auftraggeber notwendig;
- Dienstleister des Auftragnehmers, die als datenschutzrechtliche Auftragsverarbeiter Daten ausschließlich unter der Weisung des Auftragnehmers verarbeiten (z.B. zu Hosting Zwecken oder zum Versand von Newslettern o.ä.).
10.5. Sollten sich die vertragsnotwendigen Daten des Auftraggebers zwischenzeitlich ändern, teilt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer umgehend mit. Der Auftraggeber sowie sonstige Betroffene (etwa Kontaktpersonen beim Auftraggeber) haben das Recht auf Auskunft über die betreffend sie verarbeiteten Daten sowie – im gesetzlichen Ausmaß – auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weiters besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Österreich ist das die Datenschutzbehörde.
10.6. Die Bereitstellung der Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung ist eine Vertragserfüllung nicht möglich.
10.7. Der Auftraggeber stimmt zu, vom Auftragnehmer über dessen Leistungen, Neuigkeiten und sonstige Angebote per E-Mail oder telefonisch informiert zu werden und dass der Auftragnehmer die dafür notwendige(n) E-Mail-Adresse(n) und Telefonnummer(n) zu diesem Zweck verarbeitet. Diese Zustimmung ist für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht notwendig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft mittels E-Mail an hello@learncraft.at widerrufen sowie der Verarbeitung zu Direktmarketingzwecken widersprochen werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Sämtliche unter diesen AGB geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN‑Kaufrechts.
11.2. [Gilt nur für Unternehmer] Das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt ist alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten.
12. Sonstiges
12.1. Nach diesen AGB vom Auftraggeber abzugebende Erklärungen können schriftlich oder mittels E-Mail an hello@learncraft.at abgegeben werden. Zustellungen an die zuletzt vom Auftraggeber bekanntgegebenen Post- und E-Mail-Adressen durch den Auftragnehmer sind wirksam.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
12.3. Die Vereinbarung von Abweichungen von diesen AGB und Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.